Für menschenwürdige Unterkünfte unserer Flüchtlinge!

Courage unterstützt:
Pro Asyl Essen – Stellungnahme Flüchtlingsunterkünfte
DU AUCH?

Neue Verwaltungsvorlage zur Unterbringung von Essener Flüchtlingen – Laimas Schiff4
humanitäre Unterbringungsstandards werden durch die Hintertür ausgehebelt

Die neue Vorlage der Verwaltung sieht vor, dass die Behelfseinrichtungen in Essen längerfristig weiter genutzt und sogar ausgebaut werden sollen.
Die Vorlage sieht zwar auch den Neubau von Übergangsheimen an verschiedenen Standorten vor, sagt aber gleichzeitig, dass dafür kein Geld vorhanden ist und dies nur mit Hilfe von Bund oder Land realisierbar sei. Dabei wird nicht erwähnt, dass die Betreibung von Behelfseinrichtungen langfristig teurer ist.
In alten Ratsentscheidungen wurde immer wieder deutlich, dass an den bisherigen humanitären Standards festgehalten werden soll, der langfristige Betrieb von Behelfseinrichtungen ist von der Ratsmehrheit nicht erwünscht:
25.09.2013: „Der Rat der Stadt hält an den Grundsätzen der Flüchtlingsunterbringung fest – Vorrang für Barleistungen; Sachleistungen und Wertgutscheine entsprechen nicht dem stadtgesellschaftlichen Konsens….

Die Verwaltung wird beauftragt, …alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Behelfseinrichtungen möglichst zeitlich begrenzt zu belegen…“
In der Verwaltungsvorlage vom 05.11.2012 hieß es zu den Behelfseinrichtungen: „Asylbewerber werden hier ausschließlich nachrangig untergebracht, d.h. nur im absoluten Notfall, wenn kurzfristig keinerlei Kapazitäten in den Übergangswohnheimen zur Verfügung stehen (…) Die Dauer der Unterbringung sollte jedoch aufgrund der Unterbringungsstruktur mit großen Klassenräumen, zentraler Essensversorgung in der Einrichtung, gemeinsamer Sanitäreinrichtungen und den damit verbundenen Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben und wäre nur behelfsmäßig geeignet.“
Die schnelle Vermittlung in Privatwohnraum ist aus finanziellen und humanitären Gründen die beste Lösung. Daher fordert ProAsyl, die Kriterien zu überarbeiten, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge in Privatwohnungen umziehen dürfen. Die alleinige Orientierung an der Aufenthaltsperspektive ist unzureichend. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie Kranke, Traumatisierte, Folteropfer oder Behinderte müssen unabhängig von ihrer Herkunft und vermeintlichen Aufenthaltsperspektiven auch in Privatwohnraum vermittelt werden können. Zudem muss das Kindeswohl Priorität haben. Dies sieht auch die EU Aufnahmerichtlinie so vor.
Welchen Wert haben die oben genannten Ratsbeschlüsse, wenn es nur um Wünsche und Willensbekundungen geht und jeder weiß, dass notwendige Investitionen für Neubauten danach nicht getätigt werden und die Behelfseinrichtungen dann schleichend zu Dauereinrichtungen werden. Es ist städtische Aufgabe, die zugewiesenen Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Willkommenskultur kann man nicht zum Nulltarif bekommen.

Protestiert gegen den frauenfeindlichen FIlm „Fifty Shades of Grey“!

!!!…Als Menschen, die sich der Abschaffung der Gewalt gegen Frauen verpflichtet haben, weisen wir das ‚Normalisieren‘ des Missbrauchs zurück, der in diesen Büchern praktiziert wird und fordern euch auf, mit uns zusammen dagegen zu kämpfen!!!

Proteste gegen Kinostart von „Fifty Shades of Grey“

Protestflyer im Buchladen (foto: 50shadesisdomesticabuse.webs.com)
12.02.15 – Gegen den heutigen Kinostart des Films „Fifty Shades of Grey“ gibt es internationale Proteste von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, insbesondere von Aktivistinnen gegen Gewalt an Frauen. Der Spielfilm basiert auf der gleichnamigen Romantrilogie der britischen Autorin E. L. James. Sie schildert darin, wie der Unternehmer und Milliardär Christian Grey die 21-jährige Studentin Anastasia Steele in Sado-Maso-Praktiken einführt. Der Protest richtet sich vor allem gegen die Verharmlosung und Glorifizierung, sexueller bzw. häuslicher vor allem männlicher Gewalt in Buch und Film.
Auf der englischsprachigen Website 50shadesisdomesticabuse.webs.com ist ein Aufruf veröffentlicht, in dem es unter anderem heißt
„Bücher und Filme wie ‚Fifty Shades‘ haben inzwischen völlige Akzeptanz in der populären Kultur erlangt, obwohl ihre Handlung Verhaltensweisen wie Stalking, Manipulation, Bedrohung, unerwünschte Kontrolle, Isolierung und Nötigung verklärt. … Obwohl viele behaupten, dass ‚Fifty Shades‘ bloße Fantasie sind, ist der innerhalb der Trilogie romantisierte Missbrauch eine Wirklichkeit für viele. Diese Wirklichkeit ist alles andere als romantisch. … Als Aktivistinnen, Arbeiterinnen und Frauen, die häuslichen Missbrauch erfahren haben und die gegen Gewalt an Frauen vorgehen, stehen wir auf, um zu sagen, dass diese Bücher keine erotische Fiktion sind, sondern von der Wirklichkeit des häuslichen Missbrauchs ablenken. … Als Menschen, die sich der Abschaffung der Gewalt gegen Frauen verpflichtet haben, weisen wir das ‚Normalisieren‘ des Missbrauchs zurück, der in diesen Büchern praktiziert wird und fordern euch auf, mit uns zusammen dagegen zu kämpfen!“

Jawoll! Lebenslange Haft für Madeleines Mörder!

Erleichterung, dass die Justiz doch noch die Kurve gekriegt hat – wir freuen uns im schmerzlichen Andenken an Madeleine und zum Schutz der gemeinsamen Tochter!
Trotzdem: wir werden weiter dranbleiben an der Aufklärung der Frage, warum die Staatsanwaltschaft die Anzeige Madeleines ein Jahr vor ihrer Ermordung nicht ernstgenommen hat, den Stiefvater nicht inhaftierte. Nur so konnte er den Mord planen und ausführen. MADELEINE KÖNNTE NOCH LEBEN, IHRE KLEINE TOCHTER KÖNNTE NOCH IHRE MAMA HABEN…wenn die Staatsanwaltschaft sofort reagiert hätte. Wie konnte es dazu kommen? Wie konnte es sein, dass der Mörder die geheime Adresse seiner Stieftochter erfuhr? Wie kann verhindert werden, dass so etwas passiert? Wie kann gesichert werden, dass die Behörden lernen, eine solche Gefahr besser einzuschätzen?

Immerhin ist in der WAZ zu lesen, dass Staatsanwältin Jürgens immer noch davon ausgeht, dass Madeleines Stiefvater beim sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter keine Gewalt angewendet habe…ist das die Antwort?

Missbrauch ist immer Gewalt!

http://www.derwesten.de/staedte/essen/stiefvater-von-madeleine-w-wegen-mordes-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-id10316322.html

Mordprozess Madeleine verkommt zur Farce – wir haken nach!

Leserbrief zum Artikel „Mord an Madeleine W. – Prozess in Essen verzögert sich erneut“ vom 3.2. von Stefan Wette

Mord an Madeleine verkommt zur Farce – gefährdet ist vor allem das Kind des Angeklagten!

Ich bin wirklich entsetzt über die heutige Wende im Prozess gegen den Mörder Günter O. Wie kann es sein, dass plötzlich wieder von „versuchtem Mord“ gesprochen wird, nachdem ihm der Mord in den bisherigen Verfahren klar als vorsätzlich nachgewiesen wurde und es „nur“ noch um die Frage der Sicherheits-verwahrung ob seiner besonderen Wiederholungs-Gefährlichkeit ging?
Sein Versuch, den Mord an seiner Stieftochter als Unfall durch verunglückten Flaschenwurf darzustellen wurde widerlegt.
Und jetzt wird das wieder Gegenstand der Verhandlung?
Wie absurd ist das denn?
Die Unterschätzung des Gewaltpotenzials von Günter O. durch die Staatsanwaltschaft und psychologische Gutachten zieht sich durch den ganzen Prozess – zuletzt dokumentiert in der Ablehnung der Sicherheitsverwahrung für ihn.
Begonnen hat diese fahrlässige Haltung der Staatsanwaltschaft schon, als Madeleine ihren Stiefvater ein Jahr bevor sie von ihm ermordet wurde, wegen sexuellem Missbrauch seit sie 14 Jahre alt war, angezeigt hatte und nichts passierte:
„Die notwendigen Voraussetzungen, einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder und Vater des Kindes der 21-Jährigen zu erlassen, „haben nicht vorgelegen“, sagte die Oberstaatsanwältin Jürgens. Und das trotz eines Gutachtens, das Madeleine als glaubwürdig eingestuft hatte, und trotz eines genetischen Test, der Günter O. zweifelsfrei als Vater des inzwischen zweijährigen Mädchens seiner Stieftochter identifizierte“ berichtete ein Jahr später westen.de.
Madeleine flüchtete dann in ein Frauenhaus und bekam eine anonyme Wohnung, die nach einer Sorgerechtsverhandlung dem Stiefvater bekannt wurde. Wer das zu verantworten hat, ist immer noch ungeklärt.
Madeleine hatte ihren Stiefvater vor allem deshalb angezeigt, um ihre kleine Tochter vor ihm zu schützen. Hatte doch ihr Stiefvater und Vater ihres Kindes unmiss-verständlich klargemacht, dass er die gemeinsame Tochter selbst „erziehen“ wolle und sie auch deshalb suchte. Normalem Menschenverstand ist klar, was er darunter versteht.
Die hilflose Ansage der Staatsanwältin beim gescheiterten Prozesstermin am Mittwoch „vielleicht fällt mir ja bis Freitag noch was ein“ ist schockierend. Was muss einem bei dieser klaren Beweislage noch einfallen, um diesen Gewalttäter zu verurteilen? Denkt sie eigentlich an das gemeinsame Kind von Madeleine und ihrem Stiefvater, das das nächste Ziel seiner Begierde ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch nach seiner Haftentlassung? Und wie wird dieses Mädchen davor geschützt, das nächste Opfer dieses gewalttätigen Patriarchen zu werden?
Mit diesem juristischen Eiertanz ganz sicher nicht.
Günter O. muss die Höchststrafe bekommen, sein Kind nachhaltig vor ihm geschützt werden, die Nachlässigkeiten und Verzögerungen durch die Staatsanwaltschaft müssen restlos aufgeklärt werden. Im Namen des Volkes und aller betroffenen Frauen und Mädchen! Damit solche mörderischen Fehler nie wieder passieren.

Susanne Keil, Frauenverband Courage Essen

[gview file=“https://couragezentrum-essen.de/wp-content/uploads/2015/02/Mordprozess-verzögert.doc“]

Betriebsrätin und Couragefrau braucht Unterstützung im Kampf um Vollzeitstelle –

Esther Engel ist Betriebsrätin, Vorsitzende der gewerkschaftlichen Vertrauensleute – und Couragefrau. Sie kennt die Rechte der Beschäftigten und setzt sich für deren Einhaltung ein. Das wissen nicht nur ihre Kollegen bei Bosch Rexrodt in Witten, sondern auch die Personalabteilung. Nicht ohne Grund wird seit 5 Jahren ihr Antrag, die Arbeitszeit von 20 Stunden/Teilzeit unbefristet auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen, beharrlich abgelehnt, obwohl es im Betrieb freie Stellen gibt. Die Begründung, es gäbe keine Arbeit für sie, kann sie nicht akzeptieren.  „Meiner Meinung nach geht es um eine Diskriminierung meiner Betriebsratsarbeit. Mit Teilzeit kann ich kaum mehr tun als an den wöchentlichen Betriebsratssitzungen teilnehmen“.  Ihr geht es aber vor allem auch um die Rechte der Frauen. Die Gewerkschaften haben es immer unterstützt, dass es ein Recht auf Teilzeitarbeit gibt, womit Frauen Familie und Beruf unter einen Hut bekommen können. Jetzt stellen wir fest, dass das nur die halbe Miete ist. „Frauen müssen das Recht haben, nach Kindererziehung oder anderen familiären Verpflichtungen, wieder Vollzeit und in ihrem Beruf zu arbeiten. Es kann nicht sein, dass all diese Frauen sonst später in Altersarmut landen“  so Esther Engel.Unterstützt sie bei  ihrem Prozess!

Kommt zum
Landesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94.
am Dienstag, den 10. Februar 2015
um 10:00 Uhr

 [gview file=“https://couragezentrum-essen.de/wp-content/uploads/2015/02/150203-e-engel-kampf-um-vollzeit.pdf“]

Das können wir von den Kurdinnen in Kobanê lernen: Nicht aufgeben!

Kobanê jubelt über den Erfolg gegen die IS-Miliz!
Großen Respekt, tiefe Anerkennung und unsere ganze Solidarität verdienen die mutigen
kurdischen Freiheitskämpfer/innen. Mit ihrer Überzeugung und ihrem Freiheitsdrang waren sie der waffentechnisch besser ausgerüsteten IS überlegen! Die Türkei und Saudi-Arabien, das auch von Deutschland militärische Ausrüstung erhielt, unterstützen die faschistische IS und somit die Zerstörung der selbstverwalteten, demokratischen Strukturen in der Region Rojava.
Damit wollten sie wohl verhindern, dass Rojava ein Vorbild wird für ihre und andere Länder.
Die Frauen haben maßgeblichen Anteil am Aufbau sowie an der militärischen Verteidigung
dieser hoffnungsvollen Region. Dort wird eine gesellschaftliche Auseinandersetzung geführt um die Durchsetzung der wirklichen Gleichberechtigung, sowie um die Abschaffung der
Ausbeutung von Mensch und Natur.
„Nach monatelangen Kämpfen können die syrischen Kurden die Terrormiliz aus der
nordsyrischen Stadt Kobanê verjagen. Mitte September marschierte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf die nordsyrische Stadt zu, überrannten Dutzende Dörfer im Umland und trieben Zehntausende in die Flucht. Immer enger zogen sie die Schlinge um die Stadt an der türkischen Grenze und eroberten teilweise mehr als die Hälfte ihres Gebiets. Doch die Kurden stellten sich dem IS mutig entgegen. Kurden-Sprecher Idriss Nassan: ’Das ist ein Sieg für alle Kurden!’.
Die kurdische Volksschutzeinheit YPG ist über die syrisch-kurdische Partei der
Demokratischen Union PYD mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK verbunden und soll von
dieser in Kobanê auch militärische Hilfe bekommen haben. Die Türkei und USA sehen in der
PKK eine Terrororganisation, die Regierung in Ankara hat sie verboten.“ (WZ 27.1.15)
Übrigens ist die PKK auch in Deutschland verboten. Aber warum wird sie überhaupt verboten,
wo sie doch für ein freies Kurdistan und todesmutig gegen die IS-Faschisten kämpft?
Tatsächlich verboten gehören alle faschistischen Organisationen! Das fordert Courage wie auch andere antifaschistischen Kräfte.
Es wird immer offensichtlicher: Der wirkliche Befreiungskampf soll verhindert werden, indem er als „Terrorismus“ denunziert und kriminalisiert wird.
Selbst unser Frauenverband Courage, der sich seit 24 Jahren für die Rechte und Befreiung der
Frau engagiert, wurde als „extremistisch“ verunglimpft und die Gemeinnützigkeit entzogen.
Wirkliche Demokratie geht anders…
Aber das können wir von den Kurdinnen in Rojava lernen: Nicht aufgeben im Kampf!
Linda Weißgerber, Courage-Wuppertal