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Pro Asyl Essen – Stellungnahme Flüchtlingsunterkünfte
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Neue Verwaltungsvorlage zur Unterbringung von Essener Flüchtlingen – Laimas Schiff4
humanitäre Unterbringungsstandards werden durch die Hintertür ausgehebelt

Die neue Vorlage der Verwaltung sieht vor, dass die Behelfseinrichtungen in Essen längerfristig weiter genutzt und sogar ausgebaut werden sollen.
Die Vorlage sieht zwar auch den Neubau von Übergangsheimen an verschiedenen Standorten vor, sagt aber gleichzeitig, dass dafür kein Geld vorhanden ist und dies nur mit Hilfe von Bund oder Land realisierbar sei. Dabei wird nicht erwähnt, dass die Betreibung von Behelfseinrichtungen langfristig teurer ist.
In alten Ratsentscheidungen wurde immer wieder deutlich, dass an den bisherigen humanitären Standards festgehalten werden soll, der langfristige Betrieb von Behelfseinrichtungen ist von der Ratsmehrheit nicht erwünscht:
25.09.2013: „Der Rat der Stadt hält an den Grundsätzen der Flüchtlingsunterbringung fest – Vorrang für Barleistungen; Sachleistungen und Wertgutscheine entsprechen nicht dem stadtgesellschaftlichen Konsens….

Die Verwaltung wird beauftragt, …alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Behelfseinrichtungen möglichst zeitlich begrenzt zu belegen…“
In der Verwaltungsvorlage vom 05.11.2012 hieß es zu den Behelfseinrichtungen: „Asylbewerber werden hier ausschließlich nachrangig untergebracht, d.h. nur im absoluten Notfall, wenn kurzfristig keinerlei Kapazitäten in den Übergangswohnheimen zur Verfügung stehen (…) Die Dauer der Unterbringung sollte jedoch aufgrund der Unterbringungsstruktur mit großen Klassenräumen, zentraler Essensversorgung in der Einrichtung, gemeinsamer Sanitäreinrichtungen und den damit verbundenen Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben und wäre nur behelfsmäßig geeignet.“
Die schnelle Vermittlung in Privatwohnraum ist aus finanziellen und humanitären Gründen die beste Lösung. Daher fordert ProAsyl, die Kriterien zu überarbeiten, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge in Privatwohnungen umziehen dürfen. Die alleinige Orientierung an der Aufenthaltsperspektive ist unzureichend. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie Kranke, Traumatisierte, Folteropfer oder Behinderte müssen unabhängig von ihrer Herkunft und vermeintlichen Aufenthaltsperspektiven auch in Privatwohnraum vermittelt werden können. Zudem muss das Kindeswohl Priorität haben. Dies sieht auch die EU Aufnahmerichtlinie so vor.
Welchen Wert haben die oben genannten Ratsbeschlüsse, wenn es nur um Wünsche und Willensbekundungen geht und jeder weiß, dass notwendige Investitionen für Neubauten danach nicht getätigt werden und die Behelfseinrichtungen dann schleichend zu Dauereinrichtungen werden. Es ist städtische Aufgabe, die zugewiesenen Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Willkommenskultur kann man nicht zum Nulltarif bekommen.

Für menschenwürdige Unterkünfte unserer Flüchtlinge!