Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. zum Prozess am 16.06.15
Über 40 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten am 16.6.15 im Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage des Frauenverbands Courage e.V. gegen das Land NRW. Courage fordert die restlose Streichung des Verbands aus dem Verfassungsschutzbericht NRW 2013 und 2014 im Internet, als auch in der Rest- bzw. Neuauflage der Druckversion.
Selbstbewusst stellten die Vertreterinnen des Bundesvorstands von Courage die Wurzeln und Grundsätze des Frauenverbands vor, gingen insbesondere auf das Prinzip der Über-parteilichkeit ohne antikommunistische Ausgrenzung ein. Dieses sei
die positive Antwort auf die Zersplitterung der Frauenbewegung!
erklärte Bernadette Leidinger-Beierle, eine der Sprecherinnen im Bundesvorstand.
20 Jahre nach der letzten Weltfrauenkonferenz bestätige dies auch Bundesfrauenministerin Schwesig, die bei einem Festakt zu Peking+20 erklärte:
Kein Land hat die vollständige Gleichberechtigung für Frauen und Mädchen erreicht – auch Deutschland nicht.
Im Unterschied zu vielen Frauenorganisationen sind wir keiner Partei, sondern nur den Interessen der Frauen verpflichtet. Diese tatsächliche Überparteilichkeit ist eine der Grund-lagen für unsere Bündnisfähigkeit. Bei frauenpolitischen Höhenpunkten wie dem Internati-onalen Frauentag oder dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen sind wir treibende Kraft breiter Bündnisse. Der Verdacht liegt nahe, dass uns das Innenministerium auch an¬greift, weil wir in der Lage sind, Frauen unterschiedlichster politischer und weltanschaulicher Anschauung für ihre Interessen zusammenzubringen und kontinuierlich zusammen arbeiten.
so die Sprecherin weiter.
Und wenn der sogenannte Verfassungsschutz seine Behauptung,
Courage sei ein Verband der MLPD
auch noch so oft wiederholt – sie wird dadurch nicht wahr! Beweise für dieses Hirngespinst gab es weder in den letzten 2,5 Jahren noch in der 1,5-stündigen Verhandlung. Martina Stalleicken griff die mehr als zweifelhafte „Beweisführung“ des Innenministeriums und sogenannte Verfassungsschutzes an:
Es ist ja gar kein Geheimnis, dass MLPD-Mitglieder in Courage mitarbeiten. Dafür hätte der Verfassungsschutz nicht zwei Jahre recherchieren brauchen … Warum sollten wir uns von Kräften abgrenzen, die unsere Überparteilichkeit unterstützen?! Wenn die Herren (und Damen) des Verfassungsschutzes keine Notwendigkeit sehen für einen überparteilichen Zusammenschluss von Frauen für ihre Rechte und für eine lebenswerte Zukunft, haben sie noch lange nicht das Recht, andere, die sich selbstlos dafür einsetzen, zu diskreditieren und zu behindern!
Das sah das Gericht offenbar anders: Nach erstaunlich kurzer Beratung wurde die Klage von Courage abgewiesen.
Die anschließende Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, ließ aber keinen Zweifel: Das Ziel, Courage einzuschüchtern, hat der „Inlandsgeheimdienst“ nicht erreicht. Mit Courage gibt es keine antikommunistische Ausgrenzung und damit eine Schwächung der Frauenbewegung!
Viele bekräftigten ihre Solidarität, wie Anne Wilhelm vom kämpferischen Frauenrat, ein Antifaschist aus Wuppertal, eine Vertreterin der MLPD oder ein Vertreter der Umweltgewerkschaft, die schon vor ihrer Gründung als U-Boot der MLPD im Verfassungsschutzbericht diffamiert wurde.
Dieses empörende Urteil nehmen wir nicht hin. Wir machen weiter – notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof und wir schließen uns mit anderen Betroffenen zusammen.
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Download der bei Gericht vorgetragenen Stellungnahme des Courage-Bundesvorstands (PDF)