Urteil: Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage ist rechtswidrig!

Finanzgericht erklärt den Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage für rechtswidrig!

     
Hände weg von unserer Gemeinnützigkeit!
Hände weg von unserer Gemeinnützigkeit!

Düsseldorf, 17.01.2020: Die Verhandlung der Klage des Frauenverbands Courage gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 und 2011 durch das Finanzamt Wuppertal endete mit einer Schlappe für das Finanzamt.

Den VertreterInnen der Oberfinanzdirektion NRW gelang es nicht, ihren Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit und des „Extremismus“ gegen den Frauenverband Courage e.V. zu beweisen. Da nützte auch die ins Feld geführte „enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz NRW“ und seine haltlosen Behauptungen nichts.
Der vorsitzende Richter erklärte: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Die Finanzbehörden (in NRW) könnten sich auch nicht auf den bayrischen Verfassungsschutzbericht 2013 als Beweis berufen. Denn der Vorwurf, Courage handele als Vorfeldorganisation der MLPD, könne nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster von 2018 nicht mehr erhoben werden – nichts anderes werde aber dort behauptet.
Deshalb sei der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtswidrig.
Frauen aus acht Courage-Gruppen und Steuerfachleuten in Ausbildung hatten die Verhandlung mit Spannung verfolgt. Es ist bei Gericht nicht üblich zu applaudieren – das taten aber ein Großteil der Auszubildenden am Schluss und die Courage-Frauen stimmten gerne ein.
Die Entscheidung des Gerichts wird uns schriftlich zugehen. Wir sind gespannt darauf, ob die Finanzbehörden das Urteil annehmen und unsere Einsprüche für die Jahre 2012 bis 2017 anerkennen werden. Wir bleiben auf jeden Fall kampfbereit.


„Nur wer kämpft, kann auch gewinnen“ – die eröffnenden Worte von Seyran Cenan, einer der Sprecherinnen im Bundesvorstand des Frauenverbands Courage, prägten die anschließende Kundgebung am Bertha-von-Suttner-Platz mit Beiträgen der anwesenden Courage-Frauen, sowie Vertreterinnen des Kämpferischen Frauenrats und des MLPD-Landesverbands NRW. Die Solidarität mit anderen antifaschistischen, fortschrittlichen, regierungskritischen Vereinen, die mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit drangsaliert werden, wurde bekräftigt.
Die Überparteilichkeit in der „Bandbreite von Religion bis Revolution“, wie sie der Frauenverband Courage lebt, sei ein wichtiger und notwendiger Trumpf nicht nur in der Frauenbewegung. Gerade heute braucht es eine solche Grundlage, wo eine verstärkte Zusammenarbeit vieler fortschrittlicher Kräfte nötig ist gegen die Rechtsentwicklung der Regierung, gegen die Selbstverständlichkeit mit der sich ultrareaktionäre, faschistoide und faschistische Parteien und Organisationen breit machen, im Kampf zur Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, für den Erhalt und die Erweiterung demokratischer Rechte usw.


Alle Anwesenden erklärten ihre Solidarität mit der kurdischen Aktivistin Zozan G. aus Oberhausen. Ihr soll wegen ihrer politischen Einstellung das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder entzogen werden, da sie sie politisch indoktriniere.
In dem Aufruf der inzwischen gegründeten Solidaritätsinitiative heißt es: „Wir weisen empört den Versuch des Staatsschutzes zurück, eine Mutter an einem politischen Engagement für Menschenrechte, Frauenrechte und für Rojava zu hindern. Der Staatsschutz will Zozan zum Schweigen bringen. Das wird nicht gelingen!“
Die Initiative ruft zu einer Kundgebung am nächsten Prozesstag am 22. Januar um 8.30 Uhr auf dem Friedensplatz in Oberhausen auf.

Urteil: Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage ist rechtswidrig!