Die Marburger Bürgerinitiative bi-gegen-bordell ist empört über die von Amnesty International am 12.08.15 getroffene Entscheidung sich für eine weltweite völlige Entkriminalisierung der Prostitution einzusetzen.
Bereits im Vorfeld hatte die Marburger Initiative gemeinsam mit weit über 100 Frauenrechtsorganisationen und dem Bündnis Coalition Against Trafficking in Women (CATW) gegen diese Empfehlung protestiert.
Nach AI soll eine Entkriminalisierung aller an Prostitution Beteiligten dem Schutz der Frauen in der Prostitution dienen. Diese Argumentation ist abwegig und zynisch! Zuhälter, Bordellbetreiber und die an Prostitution beteiligte Organisierte Kriminalität können bei völliger Straffreiheit weiterhin die gnadenlose Ausbeutung von Frauen in der Prostitution betreiben und Milliardengewinne damit erzielen.
Es ist unfassbar, dass ausgerechnet eine Menschenrechtsorganisation grundlegende Menschenrechte mit Füßen tritt: das Recht auf die Anerkennung der Würde eines jeden Menschen (Art. 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) und das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art.3).
Auch Artikel 5 der Erklärung wird von Amnesty International missachtet: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Der Vorstoß von AI zur weltweiten Entkriminalisierung der Rotlicht- und Bordellszene ist ein Skandal!
Inge Hauschildt-Schön (für die Marburger Bürgerinitiative bi-gegen-bordell)