Leserbrief zum Artikel „Mord an Madeleine W. – Prozess in Essen verzögert sich erneut“ vom 3.2. von Stefan Wette
Mord an Madeleine verkommt zur Farce – gefährdet ist vor allem das Kind des Angeklagten!
Ich bin wirklich entsetzt über die heutige Wende im Prozess gegen den Mörder Günter O. Wie kann es sein, dass plötzlich wieder von „versuchtem Mord“ gesprochen wird, nachdem ihm der Mord in den bisherigen Verfahren klar als vorsätzlich nachgewiesen wurde und es „nur“ noch um die Frage der Sicherheits-verwahrung ob seiner besonderen Wiederholungs-Gefährlichkeit ging?
Sein Versuch, den Mord an seiner Stieftochter als Unfall durch verunglückten Flaschenwurf darzustellen wurde widerlegt.
Und jetzt wird das wieder Gegenstand der Verhandlung?
Wie absurd ist das denn?
Die Unterschätzung des Gewaltpotenzials von Günter O. durch die Staatsanwaltschaft und psychologische Gutachten zieht sich durch den ganzen Prozess – zuletzt dokumentiert in der Ablehnung der Sicherheitsverwahrung für ihn.
Begonnen hat diese fahrlässige Haltung der Staatsanwaltschaft schon, als Madeleine ihren Stiefvater ein Jahr bevor sie von ihm ermordet wurde, wegen sexuellem Missbrauch seit sie 14 Jahre alt war, angezeigt hatte und nichts passierte:
„Die notwendigen Voraussetzungen, einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder und Vater des Kindes der 21-Jährigen zu erlassen, „haben nicht vorgelegen“, sagte die Oberstaatsanwältin Jürgens. Und das trotz eines Gutachtens, das Madeleine als glaubwürdig eingestuft hatte, und trotz eines genetischen Test, der Günter O. zweifelsfrei als Vater des inzwischen zweijährigen Mädchens seiner Stieftochter identifizierte“ berichtete ein Jahr später westen.de.
Madeleine flüchtete dann in ein Frauenhaus und bekam eine anonyme Wohnung, die nach einer Sorgerechtsverhandlung dem Stiefvater bekannt wurde. Wer das zu verantworten hat, ist immer noch ungeklärt.
Madeleine hatte ihren Stiefvater vor allem deshalb angezeigt, um ihre kleine Tochter vor ihm zu schützen. Hatte doch ihr Stiefvater und Vater ihres Kindes unmiss-verständlich klargemacht, dass er die gemeinsame Tochter selbst „erziehen“ wolle und sie auch deshalb suchte. Normalem Menschenverstand ist klar, was er darunter versteht.
Die hilflose Ansage der Staatsanwältin beim gescheiterten Prozesstermin am Mittwoch „vielleicht fällt mir ja bis Freitag noch was ein“ ist schockierend. Was muss einem bei dieser klaren Beweislage noch einfallen, um diesen Gewalttäter zu verurteilen? Denkt sie eigentlich an das gemeinsame Kind von Madeleine und ihrem Stiefvater, das das nächste Ziel seiner Begierde ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch nach seiner Haftentlassung? Und wie wird dieses Mädchen davor geschützt, das nächste Opfer dieses gewalttätigen Patriarchen zu werden?
Mit diesem juristischen Eiertanz ganz sicher nicht.
Günter O. muss die Höchststrafe bekommen, sein Kind nachhaltig vor ihm geschützt werden, die Nachlässigkeiten und Verzögerungen durch die Staatsanwaltschaft müssen restlos aufgeklärt werden. Im Namen des Volkes und aller betroffenen Frauen und Mädchen! Damit solche mörderischen Fehler nie wieder passieren.
Susanne Keil, Frauenverband Courage Essen
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