https://www.youtube.com/watch?v=gCfkXTvJ5hw&feature=youtu.be
Kundgebung: Erster Erfolg im Kampf „NEIN heißt NEIN“ – durchaus kritisch
Erster Erfolg im Kampf um „Nein heißt Nein“
Der Bundesverband äußert sich wie folgt zur Debatte um die Sexualstrafrechtsreform:
In diesem Sinne machen eine Petition bei change.org und ein Offener Brief, unterschrieben von unzähligen Frauenorganisationen, an die Bundeskanzlerin Merkel und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages unmissverständlich Druck auf die für dieses Jahr geplante Neufassung der Paragraphen177 und 179 des Strafgesetzbuchs. Diese beziehen sich auf die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen.
Das unterstützen wir unbedingt. Die Debatte um die Silvesternacht hat in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, was Frauenorganisationen schon lange als Skandal anprangern: Dass sich in Deutschland Frauen begrapschen und sexuell belästigen lassen müssen ohne, dass die Täter bestraft werden, dass unzählige Vergewaltigungsopfer gar nicht mehr zur Polizei gehen, weil einem Sexualtäter nichts passiert, wenn sich die Frau nicht nachweislich gewehrt hat. Es reicht ein deutliches „Nein“ nicht aus – auch nach dem jetzt vorgelegten Entwurf aus dem Justizministerium. Es bleibt immer noch so, dass der Maßstab nicht der Täter und die Tat ist, sondern das Opfer sein Verhalten begründen muss! Wenn aus Angst vor körperlicher Überlegenheit, Gewaltandrohung, Ausübung von psychischem Druck oder aus sonstigen Gründen keine Gegenwehr erfolgt, kann der Täter weiterhin frei gesprochen werden. Dies entspricht ganz der Haltung der Bundesregierung, die die 2011 vom Europarat verabschiedete und 2014 in Kraft getretene Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Frauen immer noch nicht ratifiziert hat. Artikel 36 der Konvention verlangt, dass die Staaten alle nicht-einvernehmlichem sexuellen Handlungen unter Strafe stellen sowie effektiv verfolgen müssen. Und zeigt wieder mal, dass bei Frau Merkel Frauenrechte noch nie gut aufgehoben waren!Nicht zuletzt auf Grund der Proteste aus der Frauenbewegung zeichnen sich Erfolge ab: „Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über drei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts hat sich eine breite Zustimmung zu einer Lösung gezeigt, die sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person generell unter Strafe stellt .“ (aus: hib – heute im bundestag Nr. 324, 2.6.16)
Wir von Courage fordern, dass das Sexualstrafrecht unbedingt verschärft gehört und Deutschland die Konvention von Istanbul ratifizieren muss. Wir meinen aber auch, dass Gesetze allein nicht ausreichen werden, um Gewalt gegen Frauen zu beseitigen. Sie entspringt gesellschaftlichen Ursachen und patriarchalen Denkmustern. Gewalt gegen Frauen wird zudem befeuert von einer Medienindustrie, die Frauen zu Lustobjekten degradiert. Dieselben Denkmuster und dieselbe Medienindustrie fördern auch, dass sich junge Frauen und Mädchen über ihr Aussehen definieren und sich in ihrem Selbstbewusstsein beeinträchtigen lassen. Übergroße Mehrheiten von Frauen und jungen Mädchen unterwerfen sich nicht mehr so einfach, das ist klar. Doch individuell wird sich das nicht lösen lassen. Frauen brauchen die gegenseitige Beratung und Unterstützung, die Klarheit und den Zusammenhalt. Auch in dieser Frage. Gesetze sind nützlich, unsere Rechte zu erweitern, aber durchsetzen müssen wir sie gemeinsam! Dazu brauchen wir selbstbewusste Frauen und Mädchen und eine starke Organisiertheit.
Ein weiterer Grund, jetzt Courage-Frau zu werden.
Bundesvorstand Courage
Juni 2016
Das neue sogenannte „Integrationsgesetz“
Integration oder Verwertung der Geflüchteten?
Einbeziehung oder Unterwerfung?
Jeder Mensch, der ehrlich als Flüchtlingshelfer ehrenamtlich oder auch als Job arbeitet, kann es beurteilen.
Das neue Integrationsgesetz ist ein Flüchtlingsverwertungs- und Unterwerfungsgesetz. Hier Stellungnahmen, die wir voll unterstützen:
Brandbrief an die Bundesregierung
Der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und der Rat für Migration beziehen Stellung zum „Integrationsgesetz“, auf welches sich die Große Koalition Mitte April im Rahmen der Klausurtagung in Meseberg geeinigt hat:
Der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und der Rat für Migration sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zwar eine Reihe von Vorschlägen enthält, die die Integration von Flüchtlingen erleichtern können, insgesamt aber nicht dazu geeignet ist, das gesetzgeberische Ziel einer frühzeitigen Integration von Schutzsuchenden in Deutschland sicherzustellen. Sie sind vielmehr in großer Sorge, dass bestimmte geplante Regelungen, wie insbesondere die Einschränkungen bei der Aufenthaltsverfestigung, die Wohnsitzzuweisung sowie die Leistungskürzungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes die Partizipation und Teilhabe der Schutzsuchenden an unserer Gesellschaft eher verhindern werden und darüber hinaus mit geltendem Flüchtlings- und Europarecht nicht im Einklang stehen. Darüber hinaus vermittelt der von Sanktionsmöglichkeiten und Verschärfungen geprägte Gesetzesentwurf den Eindruck fehlender Integrationsbereitschaft der Geflüchteten und droht damit, sich negativ auf die Willkommens- und Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung auszuwirken, die nach wie vor von einer großen Welle der Hilfsbereitschaft gekennzeichnet ist. Gleiches gilt für die aus unserer Sicht falsche Unterscheidung in Menschen mit und ohne Bleibeperspektive.
Hier weiterlesen: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2016-05-19-Brandbrief-an-Bundesregierung-zumIntegrationsgesetz.pdf
Das „Flüchtlingsverwertungsgesetz“
Auch Claudius Voigt von der GGUA Münster übt harsche Kritik am sogenannten „Integrationsgesetz“:
Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert – ihnen werden Dinge „zugewiesen“ (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten (z. B. eine Arbeit anzunehmen oder seine Familie nachzuholen).“ (…) Das „Integrationsgesetz“ ist im eigentlichen Sinne reaktionär. Es befindet sich damit in unseliger Tradition der Asylpakete I und II. Die Ziele sind klar: asyl- und migrationspolitisch eine weitreichende Entrechtung der Betroffenen. Und sozialpolitisch eine möglichst umfassende Ökonomisierung, die im Flüchtlingsrecht bislang noch nicht vollständig umgesetzt war. Für diese Ziele schafft die Bundesregierung nun ein neues Durchsetzungsinstrument: die körperliche Exklusion in Form der Drohung, den Standort Deutschland verlassen zu müssen – zumindest aber nie ganz ankommen zu dürfen.
Hier weiterlesen: http://www.nds-fluerat.org/19874/aktuelles/die-neoliberalisierung-des-fluechtlingsrechts/
Fernsehtipp, jetzt auf you tube: „Könnes kämpft“, PCB-Vergiftung im Ruhrgebiet
Fernsehtipp WDR: „Könnes kämpft“ zu PCB- Vergiftung in Essen- Kray
undganz NRW im WDR-Fernsehen am 8.6. 21.00, Wiederholung 9.6. 15.1.5 Uhr.
Siehe dazu Artikel in der nächsten Couragezeitung: Essen – grüne Hauptstadt oder „giftgrüne“ Hauptstadt Europas?
1. Mai – wir sind dabei!
Wir rufen ALLE FRAUEN auf: Macht mit am 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der arbeitenden, arbeitslosen und geflüchteten Menschen für ihre Rechte und Zukunftsvisionen.
Mit Courage gegen Spaltung, Hetze, Sexismus und Rassismus. Unser Herz schlägt International – für die Zukunft aller Kinder der Welt!
Vormittags

*DGB- Demo ab 10:30 Uhr am Giradethaus, Kundgebung ab 11:00 Uhr am Burgplatz.
Wir gehen zur Demo und machen einen Infostand mit eigener Kundgebung zu den Ergebnissen der Weltfrauenkonferenz in Nepal.
Nachmittags
*Internationalen Kulturfest Zeche Carl/ Essen-Altenessen
*Internationalen Familienfest „Kray ist bunt“ in Essen-Kray.



Wir von Courage fordern, dass das Sexualstrafrecht unbedingt verschärft gehört und Deutschland die Konvention von Istanbul ratifizieren muss. Wir meinen aber auch, dass Gesetze allein nicht ausreichen werden, um Gewalt gegen Frauen zu beseitigen. Sie entspringt gesellschaftlichen Ursachen und patriarchalen Denkmustern. Gewalt gegen Frauen wird zudem befeuert von einer Medienindustrie, die Frauen zu Lustobjekten degradiert. Dieselben Denkmuster und dieselbe Medienindustrie fördern auch, dass sich junge Frauen und Mädchen über ihr Aussehen definieren und sich in ihrem Selbstbewusstsein beeinträchtigen lassen. Übergroße Mehrheiten von Frauen und jungen Mädchen unterwerfen sich nicht mehr so einfach, das ist klar. Doch individuell wird sich das nicht lösen lassen. Frauen brauchen die gegenseitige Beratung und Unterstützung, die Klarheit und den Zusammenhalt. Auch in dieser Frage. Gesetze sind nützlich, unsere Rechte zu erweitern, aber durchsetzen müssen wir sie gemeinsam! Dazu brauchen wir selbstbewusste Frauen und Mädchen und eine starke Organisiertheit.