Refugees Welcome

Integration oder Verwertung der Geflüchteten?
Einbeziehung oder Unterwerfung?
Jeder Mensch, der ehrlich als Flüchtlingshelfer ehrenamtlich oder auch als Job arbeitet, kann es beurteilen.

Das neue Integrationsgesetz ist ein Flüchtlingsverwertungs- und Unterwerfungsgesetz. Hier Stellungnahmen, die wir voll unterstützen:

Brandbrief an die Bundesregierung

Der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und der Rat für Migration beziehen Stellung zum „Integrationsgesetz“, auf welches sich die Große Koalition Mitte April im Rahmen der Klausurtagung in Meseberg geeinigt hat:

Der Paritätische Gesamtverband, die Diakonie Deutschland, PRO ASYL und der Rat für Migration sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zwar eine Reihe von Vorschlägen enthält, die die Integration von Flüchtlingen erleichtern können, insgesamt aber nicht dazu geeignet ist, das gesetzgeberische Ziel einer frühzeitigen Integration von Schutzsuchenden in Deutschland sicherzustellen. Sie sind vielmehr in großer Sorge, dass bestimmte geplante Regelungen, wie insbesondere die Einschränkungen bei der Aufenthaltsverfestigung, die Wohnsitzzuweisung sowie die Leistungskürzungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes die Partizipation und Teilhabe der Schutzsuchenden an unserer Gesellschaft eher verhindern werden und darüber hinaus mit geltendem Flüchtlings- und Europarecht nicht im Einklang stehen. Darüber hinaus vermittelt der von Sanktionsmöglichkeiten und Verschärfungen geprägte Gesetzesentwurf den Eindruck fehlender Integrationsbereitschaft der Geflüchteten und droht damit, sich negativ auf die Willkommens- und Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung auszuwirken, die nach wie vor von einer großen Welle der Hilfsbereitschaft gekennzeichnet ist. Gleiches gilt für die aus unserer Sicht falsche Unterscheidung in Menschen mit und ohne Bleibeperspektive.

Hier weiterlesen: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2016-05-19-Brandbrief-an-Bundesregierung-zumIntegrationsgesetz.pdf

Das „Flüchtlingsverwertungsgesetz“

Auch Claudius Voigt von der GGUA Münster übt harsche Kritik am sogenannten „Integrationsgesetz“:

Aus selbstbestimmten Menschen wird vor allem eines: eine zu verwaltende und zu disziplinierende Masse. Individuen werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schon grammatikalisch objektiviert – ihnen werden Dinge „zugewiesen“ (Arbeitsgelegenheiten oder Wohnsitze), ihnen werden Verpflichtungen auferlegt (etwa am nicht vorhandenen Integrationskurs teilnehmen zu müssen, oder seinen Wohnsitz irgendwo nicht nehmen zu dürfen), ihnen werden Dinge verboten (z. B. eine Arbeit anzunehmen oder seine Familie nachzuholen).“ (…) Das „Integrationsgesetz“ ist im eigentlichen Sinne reaktionär. Es befindet sich damit in unseliger Tradition der Asylpakete I und II. Die Ziele sind klar: asyl- und migrationspolitisch eine weitreichende Entrechtung der Betroffenen. Und sozialpolitisch eine möglichst umfassende Ökonomisierung, die im Flüchtlingsrecht bislang noch nicht vollständig umgesetzt war. Für diese Ziele schafft die Bundesregierung nun ein neues Durchsetzungsinstrument: die körperliche Exklusion in Form der Drohung, den Standort Deutschland verlassen zu müssen – zumindest aber nie ganz ankommen zu dürfen.

Hier weiterlesen: http://www.nds-fluerat.org/19874/aktuelles/die-neoliberalisierung-des-fluechtlingsrechts/

Das neue sogenannte „Integrationsgesetz“
Markiert in: